Diese Allgemeinen Teilnahme- und Reisebedingungen ergänzen
die gesetzlichen Regelungen und die Rechtsbeziehungen zwischen
Ihnen als Teilnehmer der Sprachkurse und der „Die Akademie
S.L.“, Palma de Mallorca, Spanien als Sprachschule.
Nehmen Sie sich daher Zeit, die Allgemeinen Teilnahme- und Reisebedingungen
zu lesen.
1. Abschluss des Teilnahmevertrages
Mit der Anmeldung, die schriftlich, per Email oder per
Telefax erfolgen kann, bietet der Teilnehmer der „Akademie S.L.“ den
Abschluss eines Teilnahmevertrages auf Grundlage der in den Haupt- und Sprachreisekatalogen
und/oder der Homepage www.dieakademie.de genannten
Leistungsbeschreibungen und Preise verbindlich an. Nach Erhalt der Anmeldung
wird „Die Akademie S.L.“ die Buchung des Teilnehmers unverzüglich
bearbeiten. Der Vertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch „Die
Akademie S.L.“ zustande, für die es keiner besonderen Form bedarf. „Die
Akademie S.L.“ informiert den Teilnehmer mit der schriftlichen Bestätigung/Rechnung über
den Vertragsabschluss.
2. Leistungen, Kurse, Teilnahmebestätigung,
Unterbringung
2.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich
aus der Leistungsbeschreibung in dem zum betreffenden Kurs gehörigen Angebot
des Haupt- und Sprachreisekataloges und/oder der Internetseite der „Akademie
S.L.“, sowie der Bestätigung des Kurses, die auf die Kataloge oder
die Internetseite Bezug nimmt, und ggf. aus den in der Bestätigung verbindlich
aufgeführten Sonderwünschen. Sonderwünsche, die nicht schriftlich
durch die „Akademie S.L.“ bestätigt wurden, sind nicht bindend. „Die
Akademie S.L. weist darauf hin, dass an Sonnabenden, Sonntagen und nationalen
Feiertagen kein Sprachunterricht stattfindet. Die Nichtinanspruchnahme von Unterrichtsstunden
von Seiten des Teilnehmers aus von diesem zu vertretenden Gründen wird weder
nachgeholt noch erstattet. Um die Ausfertigung und den Erhalt der Teilnahmebescheinigung
am Kurs muss sich der Teilnehmer selbst vor Ort bemühen. „Die Akademie
S.L.“ behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten,
erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen
vor Vertragsschluss
eine Änderung der Prospekt- und Homepageangaben vorzunehmen, über die „Die
Akademie S.L.“ den Teilnehmer vor Buchung selbstverständlich informiert.
2.2. Die Sprachkurse beginnen i.d.R. am folgenden Montag nach Eintreffen des
Teilnehmers, falls nicht anders vereinbart. Die Sprachunterrichte können
in Gruppen mit Teilnehmern unterschiedlichen Sprachniveaus erfolgen. Die Sprachunterrichte
sollten üblicherweise pro Unterrichtswoche gebucht werden. Die Sprachunterrichte
werden montags bis freitags vormittags oder nachmittags in der Zeit von 08.00
Uhr bis 18.30 Uhr
durch Festlegung der „Akademie S.L.“ ,
auch wöchentlich versetzt, angeboten.
2.3. Die Unterbringung
erfolgt je nach gewünschter oder
möglicher Buchungsklasse in ortsüblichen Unterkünften. Die Zimmer
sind teilmöbliert und entsprechen
mindestens dem Standard der entsprechenden
Unterkunftsart der jeweiligen Region. Entsprechendes gilt mindestens für
den Standard bei Gast-Familien der mittleren Bevölkerungsschicht. Handtücher,
Dinge des täglichen persönlichen Bedarfs etc. sollten mitgebracht werden.
Den Teilnehmern werden vor Ort die Unterkünfte zugewiesen.
Evtl. kann
vor Ort gegen Quittung eine Kaution für Hausschlüssel etc. verlangt
werden, die bei ordnungsgemäßem Verlassen der Unterkunft zurückerstattet
wird. Die Belegung der Unterkunft erfolgt, wenn nicht anders schriftlich vereinbart,
einen Tag vor dem Beginn des Sprachkurses und endet mit dem darauf folgenden
Tag, nach dem vertraglich vorgesehenen Sprachkursende.
2.4. Nimmt ein Teilnehmer aus eigener Entscheidung Leistungen nicht in Anspruch
(z. B. Nicht-Nutzung der Unterkunft bei verfrühter Abreise) können
diese Leistungen auch zeitweise an andere Teilnehmer vergeben werden.
3. Mitwirkungspflichten des Teilnehmers
3.1. Der Teilnehmer ist verpflichtet, sich gemäß den allgemeinen
Landessitten zu verhalten und den Anweisungen der verantwortlichen Ortskräfte
Folge zu leisten. Die Hausordnung und die Regeln des allgemeinen Zusammenlebens
sind einzuhalten. Die Unterkünfte und gemeinschaftlich genutzten Einrichtungen
sind in einem ordentlichen Zustand zu halten und regelmäßig zu reinigen.
Alle Unterkünfte, Einrichtungen und Gegenstände sind im vorgefundenen
Zustand zu belassen. Abhanden gekommene Gegenstände und Beschädigungen
gehen zu Lasten des Teilnehmers oder müssen vom Teilnehmer behoben werden.
Personen, die nicht den Unterkünften zugewiesen wurden, sind als Gäste
nur in den Gemeinschaftsräumen erlaubt. Eine Übernachtung oder sonstige
Beherbergung anderer Personen, sowie die Verschaffung des freien Zugangs zu
den Unterkünften und Gemeinschaftseinrichtungen ist nur nach ausdrücklichem
Einverständnis der zuständigen Ortsleitung oder der Gast-Familie
erlaubt.
3.2. Jegliches Verhalten, das die Reputation der „Akademie S.L.“ oder
der Ortskräfte nachhaltig beeinträchtigt, der Verstoß gegen die
Hausordnung und die Regeln des allgemeinen Zusammenlebens sowie die Nichtbeachtung
von Anweisungen der Ortskräfte kann je nach Art und Schwere des Verstoßes
zur Abmahnung oder zum sofortigen Ausschluss vom Programm bzw. zur Kündigung
durch „Die Akademie S.L.“ nach Ziffer 6.2 mit den dort genannten
Folgen führen.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1. Zumutbare Änderungen oder Abweichungen einzelner Teilnahmeleistungen
von dem vereinbarten Inhalt des Teilnahmevertrages, die
nach Vertragsabschluss
notwendig werden und nicht von der „Akademie S.L.“ wider Treu und
Glauben herbeigeführt wurden, sind der „Akademie S.L.“ gestattet,
soweit die Änderungen und Abweichungen nicht wesentlich sind und den Gesamtzuschnitt
des gebuchten Sprachaufenthaltes nicht beeinträchtigen. „Die Akademie
S.L.“ behält sich insbesondere in Ausnahmefällen kurzfristig
einen Wechsel der Unterkunft des Teilnehmers vor.
4.2. Preisänderungen sind zum Zeitpunkt nach Abschluss des Teilnahmevertrages
lediglich im Falle der auch nach Abschluss des Teilnahmevertrages eingetretenen
Erhöhung der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie z.B. der für
einen bestimmten Kurs geltenden Teilnahmebeträge, in dem Umfang möglich,
wie sich deren Erhöhung pro Person auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen
Vertragsabschluss und dem vereinbarten Teilnahmeantritt mehr als 4 Monate liegen.
Sollte eine Preis- oder wesentliche Teilnahmeleistungsänderung erfolgen,
wird die Akademie S.L. den Teilnehmer unverzüglich in Kenntnis setzen. Eine Preiserhöhung,
die ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten Reisetermin verlangt wird, ist unwirksam.
4.3.
Bei einer Preiserhöhung um mehr als 5 % des Gesamtteilnahmepreises
oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung
ist der Teilnehmer berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten
oder die Teilnahme an einem anderen, mindestens gleichwertigen Kurs aus dem
Programm von der „Akademie S.L.“ zu verlangen, wenn „Die
Akademie S.L.“ in der Lage ist, einen solchen Kurs ohne Mehrpreis aus
dem eigenen Programm anzubieten. Der Teilnehmer hat die hier genannten Rechte
unverzüglich nach der Erklärung von der „Akademie S.L.“ über
die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber
geltend zu machen.
5. Rücktritt durch den Teilnehmer, Umbuchungen
5.1. Der Teilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der gebuchten Sprachreise
zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung
bei der „Akademie S.L.“. Es wird aus Beweisgründen empfohlen,
den Rücktritt schriftlich zu erklären. Der Nichtantritt der Reise
aus Gründen, die von der „Akademie S.L.“ nicht zu vertreten
sind, wird grundsätzlich wie ein Rücktritt gewertet.
5.2. Tritt der
Teilnehmer vom Vertrag zurück oder tritt er die Reise
nicht an, so verlangt „Die Akademie S.L.“ eine angemessene Entschädigung
für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen, deren Berechnung
sich pauschalisiert wie folgt ergibt : bis zum 30. Tag vor Reiseantritt: 30%,
vom 29. bis zum 7. Tag vor Reiseantritt: 50%, vom 6. bis zum 1. Tag vor Reiseantritt:
70% und ab Nichtantritt: 100%. „Die Akademie S.L.“ empfiehlt, eine Reiserücktrittkosten-Versicherung
ggf. gesondert abzuschließen, die die genannten Stornokosten im Rahmen
Ihrer Versicherungsbedingungen übernehmen kann.
5.3. Sollen auf Wunsch
des Teilnehmers noch nach der Buchung des gewählten
Kurses Umbuchungen (Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels,
der Unterkunft oder des Sprachkursbeginns) vorgenommen werden, so berechnet „Die
Akademie S.L.“ 40,00 Euro je Reisenden.
6. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
6.1. Ist in
der Beschreibung eines Kurses ausdrücklich auf eine Mindestteilnehmerzahl
hingewiesen und wird diese nicht erreicht, so kann „Die Akademie S.L.“ erklären,
dass die Reise mangels Teilnehmer nicht durchgeführt wird. „Die
Akademie S.L.“ wird den Teilnehmer unverzüglich nach Eintritt der
Voraussetzung für die Nichtdurchführbarkeit, bis spätestens
bis 2 Wochen vor Reisebeginn, über eine etwaige Nichtdurchführung
unterrichten. Der Reisepreis wird umgehend erstattet.
6.2. Stört der Teilnehmer trotz einer entsprechenden Abmahnung durch „Die
Akademie S.L.“ nachhaltig oder verhält er sich in einem solchem
Maße vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des Vertrages mit ihm unzumutbar
oder sonst stark vertragswidrig ist, ( z. B. bei Diebstahl des Teilnehmers,
Drogenkonsum o.ä.), kann „Die Akademie S.L.“ den Vertrag ohne
Einhaltung einer Frist kündigen. Dabei behält „Die Akademie
S.L.“ den Anspruch auf den gesamten Reisepreis. Die Mehrkosten für
die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.
7. Gewährleistung, Kündigung durch den Teilnehmer, Ausschluss
von Ansprüchen, Verjährung
7.1. „Die Akademie S.L.“ informiert über die Pflicht des
Teilnehmers, einen aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen, sowie
darüber, dass vor der Kündigung des Reisevertrages (§ 651e BGB)
eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen ist, wenn die Abhilfe
nicht unmöglich ist oder von der „Akademie S.L.“ verweigert
wird, oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse
gerechtfertigt ist. Bei Vorliegen eines Mangels hat der Teilnehmer die gesetzlichen
Gewährleistungsansprüche.
7.2. Ansprüche wegen Nichterbringung bzw. nicht vertragsgemäßer
Erbringung von Reiseleistungen hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach
der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise (Rückreisedatum) möglichst
schriftlich bei der „Akademie S.L.“ geltend zu machen. Leistungsträger
wie etwa die Gastfamilie sind nicht befugt oder empfangsbevollmächtigt,
die Anmeldung von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche entgegenzunehmen.
Nach Ablauf der einmonatigen Frist kann der Teilnehmer Ansprüche nur geltend
machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden
ist oder es sich um deliktische Ansprüche handelt.
7.3. Der Teilnehmer
ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen
im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden
zu vermeiden oder gering zu halten.
7.4. Ansprüche des Teilnehmer nach §§ 651c bis 651f BGB verjähren
in einem Jahr. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach
dem Vertrag enden sollte. Schweben zwischen dem Teilnehmer und der „Akademie
S.L.“ Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden
Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Teilnehmer oder „Die
Akademie S.L.“ die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung
tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche
aus unerlaubter Handlung unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.
7.5.
Für alle Schäden, Unfälle, Krankheiten, Verluste, Diebstahl,
soziale oder politische Unruhen etc., die sich während des Auslandsaufenthaltes
einschl. der An- und Abreise ereignen, bleibt die Haftung und/oder Schadensersatzansprüche
an „Die Akademie S.L.“ oder durch “Die Akademie S.L.“ bestellten
Personen ausgeschlossen.
8. Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Vorschriften
8.1. Der Teilnehmer ist für die Einhaltung aller für die Durchführung
der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere
die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften
erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte
Falsch- oder Nichtinformation der „Akademie S.L.“ bedingt sind.
So sind insbesondere Zoll- und Devisenvorschriften im Ausland einzuhalten.
8.2. „Die Akademie S.L.“ haftet nicht für die rechtzeitige
Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische
Vertretung. Der Teilnehmer muss darauf achten, dass sein Reisepass oder sein
Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt.
9. Reiserücktrittskosten-, Kranken- und Unfallversicherung,
Impfungen
„Die Akademie S.L.“ empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Jeder Teilnehmer soll sein persönliches Bedürfnis in Hinblick auf
andere Versicherungen sowie eventuell bestehende (Auslands)-Krankenversicherungen,
Unfallversicherungen, Reisegepäckversicherungen auf den vorhandenen Deckungsschutz überprüfen.
Entsprechende unverbindliche Hilfestellung wird von der „Akademie S.L.“ gewährt.
Es obliegt den Teilnehmern, sich um alle notwendigen Reisevorbereitungen inkl.
Impfungen selbst zu kümmern, wobei „Die Akademie S.L.“ eine
unverbindliche Hilfestellung gewährt.
10. Allgemeine Bestimmungen, Gerichtsstand
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen hat nicht die
Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge und berührt die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht. Der Teilnehmer kann „Die Akademie
S.L.“ nur an deren Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters
gegen den Teilnehmer ist der Wohnsitz des Teilnehmers maßgebend, es sei
denn die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss
des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland
verlegt haben, oder deren Wohnsitz im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt
ist.
In diesen Fällen ist der Sitz der „Akademie S.L.“ maßgebend.
11. Sprachreiseveranstalter
Anschrift:
Die Akademie
S.L. Calle Morey 8, Casa 18
07001 Palma de Mallorca
Spanien